Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte (Directors' Dealings)

Nach §15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der SFC Energy AG verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von SFC Smart Fuel Cell-Aktien der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen, die eine Gesamtsumme von 5.000 Euro bis zum Ende des Kalenderjahres überschreiten. Neben den Kauf- und Verkaufsgeschäften in SFC Smart Fuel Cell-Aktien müssen auch Wertpapiergeschäfte mit Bezug auf die SFC Smart Fuel Cell-Aktien (z.B. Erwerb oder Veräußerung von Optionen oder Optionsscheinen auf die SFC Smart Fuel Cell-Aktien mitgeteilt werden). Daneben besteht eine Meldepflicht für:

  • Personen, die bei der SFC Energy AG Führungsaufgaben wahrnehmen und regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben sowie zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen ermächtigt sind;
  • Personen, die in enger Beziehung zu den oben genannten Personengruppen stehen (u.a. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder und Verwandte, die mit den genannten Personen, seit mindestens einem Jahr in einem gemeinsamen Haushalt leben, aber auch juristische Personen, bei denen o.g. Personen Führungsaufgaben wahrnehmen sowie juristische Personen, Gesellschaften und Einrichtungen, die direkt oder indirekt von einer meldepflichtigen Person kontrolliert werden).

Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15 a WpHG

Die von Herrn Dr. Mueller am 24.07.2008 und am 16.07.2007 ausgeuebten Aktienoptionen stammen aus dem Aktienoptionsprogramm aus dem Jahr 2003.

Ihre Ansprechpartnerin:


Barbara v. Frankenberg
Head of Investor Relations
and Public Relations
SFC Energy AG
Eugen-Saenger-Ring 7
85649 Brunnthal
Germany

Tel.: +49 (89) 673 592 - 378
Fax: +49 (89) 673 592 - 169

E-Mail:
barbara.frankenberg@sfc.com

Aktuelle Termine:


31.07.2012
Halbjahresbericht

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